Landschaftsrahmenplan
Oering gehört in SH zum Planungsraum (PR) III
Dies gilt seit dem Landesplanungsgesetz vom 27.01.2014 (LaPlaG), in dem die Planungsräume in Schleswig-Holstein neu zugeschnitten wurden. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND) als Oberste Naturschutzbehörde legt darauf aufbauend nun den Entwurf eines Landschaftsrahmenplans vor, zu dem die Gemeinde Oering bis zum 28.02.2019 die Gelegenheit zu einer Stellungnahme bekommen hatte.
Wozu dient ein Landschaftsrahmenplan (LRP)?
Wir alle nutzen die uns umgebende Umwelt. Sie bietet uns Platz zum Wohnen, zum Arbeiten und zur Erholung.
Wir nutzen Flächen zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte und zum Abbau von Rohstoffen. Alle diese Bedürfnisse in Einklang zu bringen und gleichzeitig darauf zu achten, Natur und Landschaft zu erhalten, erfordert eine fundierte Planung.
Welche Feststellungen werden für den PR III gemacht?
Jede Landschaft bietet besondere und vielfach auch mehrere Potentiale, die es zu nutzen oder auch zu erhalten gilt. Der LRP stellt fest, welche Schutzgüter (Böden, Gewässer, Lebensräume, Landschaft, Schutzgebiete, etc.) es gibt und wie die Landschaft genutzt wird. Es werden Ziele und Leitbilder für den Naturschutz und der Landschaftspflege definiert und Entwicklungspotentiale aufgezeigt.
Was bedeutet das für unser Gemeindegebiet?
Teilgebiete der Gemeinde werden bereits heute als Trinkwassergewinnungsgebiet deklariert, es bestehen gesetzlich geschützte Biotope und Lagerstätten für Rohstoffe (Sand, Kies). Die Gemeindefläche zählt als ein Gebiet mit besonderer Erholungseignung und die Knicklandschaft als eine historische Kulturlandschaft. Aber es werden hier aus der Sicht eines Landschaftsplaners auch besondere Entwicklungschancen erkannt. So sind einige Gebiete besonders geeignet zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems. Darüber hinaus eignet sich unser Gebiet bis hin zur Barker Heide als zukünftiges Landschaftsschutzgebiet.
Wie passen die Planungen der Region zu den Planungen der Gemeinde?
Im Rahmen der Umweltausschuss-Sitzung am 14.02.2019 wurde in der öffentlichen Debatte schnell deutlich, dass es eine Ausweitung des bestehenden Kiesabbaugebietes (auch in die angrenzenden Gemeindegebiete hinein) sowohl aus Sicht des Landschaftsschutzes als auch zum Schutz der Oeringer Einwohner zu verhindern gilt. Der Landschaftsplan der Gemeinde Oering und der gültige Flächennutzungsplan untermauern diese Feststellung. Allen anderen Entwicklungsmöglichkeiten steht der Ausschuss vorerst offen gegenüber. Eine Debatte über die Schaffung eines neuen Landschaftsschutzgebietes wird es nach den Ausführungen des LRP vorerst nicht geben. Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Segeberg, der zunächst beabsichtigt, die vorhandenen Landschaftsschutzgebiete hinsichtlich ihrer Abgrenzungen, potenzielten Erweiterungsmöglichkeiten sowie der Rechtsbeständigkeit der jeweiligen Schutzgebietsverordnungen zu überprüfen.
Weitere Informationen finden Sie in den aufgelisteten Dokumenten:
Landschaftsplan Gemeinde Oering